Der Landtag novelliert das Rettungsdienstgesetz
MdL Norbert Dünkel, Sprecher für Rettungsdienste im Innenausschuss des Bayerischen Landtags: „Wir stärken damit die Hilfsorganisationen in Bayern und sorgen für eine zukunftsfeste Rettungsdienstorganisation.“
Mit dem neuen Rettungsdienstgesetz soll die Stellung der gemeinnützigen Hilfsorganisationen im bayerischen Rettungswesen gestärkt werden. „Der Rettungsdienst muss den Menschen dienen, nicht dem finanziellen Gewinn einzelner Unternehmen“, stellte der heimische Landtagsabgeordnete Norbert Dünkel (CSU) fest. Deshalb nutzt der Freistaat mit der Neuregelung die Spielräume eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs, das Ausnahmen von der eigentlich notwendigen europaweiten Ausschreibung für die Notfallrettung und Krankentransporte erlaubt, wenn diese an gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen vergeben werden.