Norbert Dünkel (CSU), Landtagsabgeordneter für das Nürnberger Land, begrüßt den Vorstoß der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, das Zulassungsverfahren zum Medizinstudium zu modernisieren und damit dem Ärztemangel im ländlichen Raum gezielt entgegenzuwirken. Ein entsprechender Antrag wurde im Plenum des Bayerischen Landtags behandelt.
„Gerade im ländlichen Raum wie dem Nürnberger Land sind wir auf eine ausreichende Zahl an Ärzten angewiesen, um die medizinische Versorgung der Menschen flächendecken sicherzustellen“, betont Dünkel. „Der Ärztemangel ist eine große Herausforderung, der wir mit neuen und mutigen Maßnahmen begegnen müssen. Die vorgeschlagene Erhöhung der Landarztquote und die Abschaffung des Numerus clausus für bestimmte Bewerbergruppen sind dabei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“Mehr Praxisnähe und weniger Numerus clausus
In Bayern arbeiten derzeit rund 95.000 Ärztinnen und Ärzte. Trotz dieser Rekordzahl und der Erhöhung der Studienplätze auf 2700 im Freistaat sieht die CSU-Fraktion weiteren Handlungsbedarf, um dem Ärztemangel auf dem Land entgegenzuwirken. Laut Dünkel ist gerade die Anpassung des Zulassungsverfahrens notwendig, um mehr qualifizierte und engagierte junge Menschen für den Arztberuf zu gewinnen – auch ohne Spitzenabitur. „Nicht die beste Abiturnote entscheidet darüber, wer ein guter Arzt wird, sondern die persönliche Eignung und das Engagement. Vor-Ausbildungen in der Pflege oder im Rettungsdienst müssen dabei stärker berücksichtigt werden. Das ist ein klarer Vorteil für den ländlichen Raum, denn wir brauchen Ärzte, die hier nicht nur gut ausgebildet sind, sondern sich auch verpflichtet fühlen, nach dem Studium in unserer Region zu bleiben“, so Dünkel.
Erhöhung der Landarzt- und Amtsarztquote als zentrale Maßnahme
Der Antrag der CSU-Fraktion sieht eine deutliche Erhöhung der Quoten für die Vergabe von Medizin-Studienplätzen vor: Zukünftig sollen 8 Prozent der Studienplätze über die Landarztquote und 1,8 Prozent über die Amtsarztquote vergeben werden. Bewerberinnen und Bewerber, die sich für diese Quoten qualifizieren, verpflichten sich, nach ihrem Studium im ländlichen Raum oder im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig zu sein. Im Gegenzug spielt der Numerus clausus für diese Bewerber keine Rolle mehr.