Besuch der Inklusiven Region Aschaffenburg-Miltenberg

Dünkel: "Inklusive Regionen bringen durch effektive Vernetzung gezielt Inklusionsprojekte voran."

30.03.2023 | Aschaffenburg-Miltenberg
Die Besuchergruppe um MdL Norbert Dünkel (Mitte) mit Schülerinnen und Schülern der Grund- und Mittelschule Faulbach im Landkreis Miltenberg. Foto: N. Dünkel
Die Besuchergruppe um MdL Norbert Dünkel (Mitte) mit Schülerinnen und Schülern der Grund- und Mittelschule Faulbach im Landkreis Miltenberg. Foto: N. Dünkel

Im März besuchte die fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe Inklusion (FAGI) unter der Leitung ihres Vorsitzenden MdL Norbert Dünkel die Inklusive Region Aschaffenburg-Miltenberg. Gemeinsam mit Kultusstaatssekretärin Anna Stolz und dem Beauftragten der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Holger Kiesel, wollten sich Parlamentarier der Landtagsfraktionen von CSU, Freie Wähler, Grünen und FDP ein Bild von der Umsetzung der Inklusion für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in allen Schularten machen.  

Vor Ort konnten die Abgeordneten einen lebhaften Eindruck davon gewinnen, wie die Inklusion in den Schulen der Region gelebt wird und wie die unterschiedlichen schulischen und außerschulischen Akteure zum Wohle der Kinder zusammenarbeiten.

Bereits 2019 hatte die FAGI dazu beigetragen, die Umsetzung der Inklusion in Bayern durch Einrichtung von Modellregionen in allen Regierungsbezirken zu beschleunigen. Bisher wurden landesweit acht solcher Regionen eingerichtet, die in engem Kontakt mit dem Kultusministerium stehen. Begleitet wird der Prozess von einem wissenschaftlichen Beirat, dem Lehrstühle aus vier bayerischen Universitäten angehören.

Zukünftig soll auch das Nürnberger Land zu den Inklusiven Regionen gehören. Eine entsprechende Initiative wurde von Norbert Dünkel im letzten Jahr gestartet und befindet sich nun in der Umsetzung. 

Inklusive Regionen gehen von dem Grundgedanken aus, dass schulische Inklusion nur dann nachhaltig und umfassend gelingen kann, wenn Schulen und Schulaufsicht vor Ort untereinander vernetzt sind und miteinander kooperieren. Gemäß der Leitlinie „geteilte Zuständigkeiten – gemeinsame Verantwortung“ findet eine vom betroffenen Kind ausgehende Zusammenarbeit über den schulischen Bereich hinaus statt, insbesondere mit der Kommune und dort vor allem auch mit der Jugendhilfe.