CSU-Fraktion will Patientenrechte stärken: Schwer geschädigte Patienten dürfen nicht durchs Raster fallen

19.10.2026 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Die CSU-Landtagsfraktion fordert die Einführung eines bundesweiten Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds für Menschen, die nach einer medizinischen Behandlung schwere gesundheitliche Schäden erlitten haben, aber keinen Haftungsanspruch nachweisen können. Ein entsprechender Dringlichkeitsantrag soll morgen im Plenum des Bayerischen Landtags beschlossen werden. Vorgesehen ist zunächst ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt, um Erfahrungen mit einer unbürokratischen, zielgerichteten Unterstützung zu sammeln.

Der Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek:
„Gerade wenn Patientinnen und Patienten trotz gravierender Folgen eines medizinischen Eingriffs vor Gericht nicht zweifelsfrei beweisen können, was im Einzelnen schiefgelaufen ist, geraten viele in eine existenzielle Notlage. Genau für diese Fälle brauchen wir einen Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds. Er soll kein Ersatz für das bestehende Haftungsrecht sein, sondern ein Auffangnetz für Menschen, die in besonders schweren Situationen durch die Maschen unseres Systems fallen.“

Bernhard Seidenath, gesundheitspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion:
„Stellen Sie sich vor: Sie haben nach einer medizinischen Behandlung einen schweren gesundheitlichen Schaden erlitten und stehen am Ende dennoch ohne Entschädigung da, weil sich vor Gericht nicht zweifelsfrei klären lässt, was genau schiefgelaufen ist. Für die Betroffenen ist das eine doppelte Belastung: körperlich, seelisch und oft auch finanziell. Unser vorgeschlagener Fonds soll genau diese Lücke schließen und in besonders schweren Härtefällen Hilfe ermöglichen.“

Thorsten Freudenberger, Mitglied im Gesundheitsausschuss:
„Bayern setzt sich seit mehr als zehn Jahren auf Bundesebene für eine solche Lösung ein. Jetzt ist es an der Zeit, dass der Bund endlich handelt. Wer krank, geschwächt oder dauerhaft geschädigt ist, darf nicht auch noch in jahrelange Rechtsstreitigkeiten gezwungen werden.“