Digitalisierung: CSU-Fraktion verabschiedet Bayerns Digitalgesetz

20.07.2022 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Bayern als Vorreiter bei der Digitalisierung: Mit den Bayerischen Digitalgesetz, das heute im Plenum in 2. Lesung beschlossen wird, ermöglicht die CSU-Fraktion gemeinsam mit dem Koalitionspartner das bundesweit erste Digitalgesetz. Geregelt wird im Gesetz nicht nur die Digitalisierung in der Verwaltung, sondern erstmals die gesellschaftliche Digitalisierung insgesamt. Dabei werden die digitalen Rechte für Bürger und Unternehmen festgeschrieben und eine moderne, unbürokratische digitale Verwaltung umgesetzt. Zu den digitalen Rechten gehören hierbei unter anderem das digitale Bürgerkonto Bayern ID sowie ein Abwehrrecht gegen staatliche Internetblockaden. In der Verwaltung sollen künftig alle geeigneten Prozesse digitalisiert werden und mit der Maxime digital first wird das digitale Verfahren zum Regelfall.

 Im Gesetzgebungsverfahren hat die CSU-Fraktion gemeinsam mit dem Koalitionspartner noch gezielte Anpassungen vorgenommen, so zum Beispiel zur Unterstützung der Kommunen und zur Absicherung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz durch geeignete Kontroll- und Rechtsschutzmaßnahmen.

Dazu die digitalpolitische Sprecherin der CSU-Fraktion, Kerstin Schreyer:

„Unser Anspruch ist es, die Chancen der Digitalisierung für Bayern optimal zu nutzen. Deshalb schaffen wir mit dem Digitalisierungsgesetz einen ganzheitlicher Rechtsrahmen, der den bayerischen Weg für die Digitalisierung von Gesellschaft, Wirtschaft, Staat und Verwaltung vorgibt. Das ist bundes- und europaweit einzigartig. Die Nutzerfreundlichkeit steht im Zentrum des Gesetzes, von digitalen Rechten bis zu mobilen und personalisierten Verwaltungsangeboten. Zur Umsetzung schaffen wir wichtige neue Unterstützungsinstrumente für die Kommunen."  

Dazu der CSU-Digitalpolitiker Benjamin Miskowitsch:  

"Mit dem Digitalgesetz schaffen wir einen wichtigen Rahmen für den Zukunftsstandort Bayern. Wir verankern digitale Rechte für Bürger und Unternehmen und setzen auf nutzerfreundliche und personalisierte Verwaltungsangebote. Für die Betriebe wollen wir ein zentrales Organisationskonto schaffen, um die wirtschafts- und organisationsbezogenen Verwaltungsleistungen zu bündeln. Alle Bürger und Betriebe in Bayern sollen von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren. Gleichzeitig wollen wir mit Experimentierräumen Platz für neue digitale öffentliche Dienste schaffen, also Innovationen aus Bayern.“