Neues Feuerwehrgesetz bringt viele Verbesserungen für berufliche und freiwillige Feuerwehren!

Als Redner und Berichterstatter am Mittwoch dieser Woche am Rednerpult im Bayerischen Landtag.

20.06.2017

"Wir wollen auch künftig, dass wer kommt, wenn´s brennt", fasst Landtagsabgeordneter Norbert Dünkel die Zielrichtung des zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurfs der Staatsregierung zusammen. 

„Die bayerischen Feuerwehren haben zwar bislang immer noch regen Zulauf, wir wollen aber bereits jetzt die Weichen stellen, dass das auch in Zukunft so bleibt“, so Dünkel . Dazu wollen Staatsregierung und CSU-Fraktion unter anderem die bestehende Altersgrenze für den Feuerwehrdienst von 63 auf 65 Jahre anheben, wie Dünkel erläutert: „In Bayern leisten derzeit rund 320.000 Personen aktiven Feuerwehrdienst, davon 310.000 ehrenamtlich. Dieses Einsatzkräftepotenzial für die Feuerwehren vor Ort möchten wir sichern.“ 
Dazu gehört auch, dass bereits junge Kinder an die wichtige öffentliche Einrichtung Feuerwehr herangeführt werden können. „Wie viele andere Vereine bemüht sich auch die Feuerwehr früh um Nachwuchs. Wir wollen gesetzlich verankern, dass den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet wird, freiwillig selbst die Nachwuchsarbeit in ihrer öffentlichen Einrichtung Feuerwehr erheblich zu stärken und Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr in Form einer Kinderfeuerwehr an diese wichtige Aufgabe herangeführt werden können“, erläutert der CSU-Politiker. „Das soll natürlich spielerisch geschehen. Erst von 12 bis 18 Jahren können Jugendliche als Feuerwehranwärter Dienst leisten, um anschließend in die aktive Wehr zu wechseln. Das soll so bleiben.“ 
Neben vielen weiteren Punkten soll künftig auch die kommunale Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Feuerwehren erleichtert werden. Wie üblich waren dabei auch bei dieser Gesetzesänderung alle betroffenen Verbände eng ins Verfahren eingebunden. 
 
Die Änderung des Feuerwehrgesetzes wird dabei auch deutlich die Handschrift der CSU-Fraktion tragen: „Zusätzlich zu den geplanten Erleichterungen war uns wichtig, dass die Wehren nicht nur bei Einsätzen ausreichend Rechtssicherheit haben. Wir haben uns daher dafür eingesetzt, dass die Feuerwehr auch bei Übungen auf öffentlichen Straßen künftig die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen durch das Aufstellen von Verkehrszeichen treffen kann. Das durfte bisher nur die zuständige Straßenverkehrsbehörde“, so Norbert Dünkel abschließend.