Hersbruck (csu) – Im Rahmen seiner Besuche staatlicher Institutionen stattete MdL Norbert Dünkel auch dem Amtsgericht Hersbruck einen Besuch ab. In einem sehr freundschaftlichen Gedankenaustausch mit Behördenleiter Thomas Bartsch informierte sich der heimische Stimmkreisabgeordnete über die aktuelle Situation der Justiz im Landkreis sowie die Schwerpunkte der Verfahren, die in den altehrwürdigen Gebäuden des früheren Schlosses anfallen. Weiterer Inhalt des Gesprächs war unter anderem auch die Ausstattung und personelle Situation der Behörde.
Amtsleiter ist seit acht Jahren der gebürtige Nürnberger Thomas Bartsch, dem es nach eigenem Bekunden in der fränkischen Kleinstadt sehr gut gefällt. „Ich fühle mich wohl in Hersbruck“, so der Amtschef zu MdL Norbert Dünkel. Hier sei ein konstruktives Arbeiten – auch mit Rechtsanwälten und Staatsanwälten – möglich. Es herrsche ein „vernünftiges Verhältnis“ untereinander, so seine positive Einschätzung. Was die Gerichtsverfahren betreffe, sind diese im Gesamten leicht rückläufig. Einen signifikanten Anstieg gebe es bei Betreuungsangelegenheiten, wusste der Behördenleiter zu berichten. Die Erklärung dafür sei in der demografischen Entwicklung einerseits und gesetzgeberischen Maßgaben zu sehen.
Das Hersbrucker Schloss, früher Sitz des Landratsamtes, beherbergt seit 1972 das Amtsgericht
Diesem komplexen und gleichermaßen sensiblen Thema widmeten Norbert Dünkel und sein Gegenüber breiten Raum ihres Gesprächs. Amtsleiter Bartsch erläuterte, dass Betreuungsurteile eine sehr zeitintensive Angelegenheit seien, die Richter mitunter an ihre Grenzen führen. Bartsch gab zu bedenken, dass es nicht einfach sei, Menschen unter „richterlichen Vorbehalt“ stellen zu müssen. Dies vor allem auch, weil die Einschätzung und Bewertung eines ärztlichen Gutachtens für Richter mitunter schwierig sei. Eine Problematik, die auch Norbert Dünkel in seiner Funktion als langjähriger Geschäftsführer der Lebenshilfe Nürnberger Land bestens vertraut ist und in seiner Einrichtung ebenfalls nicht selten einer Gratwanderung gleichkommt.
Dünkel brachte als mögliche Alternative „bei dieser wichtigen und richtungsweisenden gesellschaftlichen Aufgabe der Zukunft“ den sogenannten „Werdenfelser Weg“ zur Sprache. Dies ist ein „verfahrensrechtlicher Ansatz“ im Rahmen des geltenden Betreuungsrechts, um „freiheitseinschränkende Maßnahmen“ zu reduzieren. Dahinter steht das Bemühen einer Abkehr vom starren Sicherheitsdenken in Pflegeeinrichtungen hin zu einem verantwortungsvollen Abwägen aller Aspekte.
Voraussetzung dafür sei jedoch eine Vorgehensweise, die auf eine „bewusste verantwortungsvolle“ Veränderung der Pflegekultur setzt und Gerichte und Behörden auf die stationäre Pflege zugehen, bis hin zu einer gemeinsamen Verantwortungsübernahme. Für Amtsleiter Bartsch ist dies ein möglicher Ansatz und denkbarer Weg „in die richtige Richtung, um das im Verbund mit den Sozialverbänden in den Griff zu bekommen“.
Die Obliegenheiten, mit denen das Amtsgericht Hersbruck befasst ist, umfassen Adoptionen, Betreuungs- und Familienverfahren, ferner Straf-, Vormundschafts- und Zivilverfahren sowie Zwangsvollstreckungen. Darüber hinaus sind das Grundbuchamt und Nachlassgericht originäre Aufgabenbereiche. Die personelle Ausstattung liegt bei ca. 100 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, einschließlich Gerichtsvollzieher.