Deutliche Verbesserungen durch Änderung des Bayer. Rettungsdienstgesetzes

Freistellung Ehrenamtlicher Retter für Fortbildungen wird erleichtert

22.03.2018
MdL Norbert Dünkel freut sich über deutliche Verbesserungen für ehrenamtliche Retter durch die im Landtag beschlossene Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes Foto: M. Keilholz
MdL Norbert Dünkel freut sich über deutliche Verbesserungen für ehrenamtliche Retter durch die im Landtag beschlossene Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes Foto: M. Keilholz

Nürnberger Land (csu) – „Wer ehrenamtlich zum Schutz der Bevölkerung arbeitet, muss auch gut ausgebildet sein. Wir erleichtern daher künftig die Freistellung der Retter für Fortbildungen während der Arbeitszeit“, erläuterte Landtagsabgeordneter Norbert Dünkel als zentraler Redner der CSU-Landtagsfraktion im Bayerischen Landtag.

Mit der beschlossenen Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes durch den Gesetzentwurf der CSU-Landtagsfraktion ergeben sich deutliche Verbesserungen für ehrenamtliche Retter: „In der Vergangenheit war es für die ehrenamtlichen Retter nicht immer leicht, sich während der Arbeitszeit vom Arbeitgeber für Fortbildungen freistellen zu lassen. Da dem Arbeitgeber der Ausfall seines Mitarbeiters künftig durch den Freistaat für vom Innenministerium anerkannte Fortbildungsveranstaltungen erstattet wird, werden notwendige Fortbildungsmaßnahmen erleichtert“, macht Dünkel deutlich.

„Wir müssen bei der Retterfreistellung immer einen Spagat machen“, erklärt der Hersbrucker Abgeordnete weiter: „Natürlich wollen wir auf der einen Seite, dass unsere ehrenamtlichen Retter gut ausgebildet sind. Auf der anderen Seite müssen gerade kleine und mittelständische Firmen auf die zuverlässige Anwesenheit ihrer Mitarbeiter zählen können. Die jetzt von uns gefundene Regelung stellt sicher, dass die Arbeitgeber nicht finanziell belastet werden, wenn sie ihre Mitarbeiter freiwillig für notwendige Fortbildungen im Bereich des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes freistellen.“

Einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellungen für Aus- und Fortbildungen kann es aber aus guten Grund nicht geben, wie Dünkel weiter erläutert: „Ehrenamt heißt nicht umsonst Ehrenamt. Wir freuen uns über jeden, der freiwillig anderen Menschen helfen möchte, doch der Großteil dieser Leistung erfolgt schon immer ehrenamtlich und in der Freizeit. Wer sich für solch ein Ehrenamt entscheidet, weiß das auch.

Wir unterstützen mit der heutigen Gesetzesänderung gerne die Fälle, in denen eine Fortbildung ausnahmsweise nur während der Arbeitszeit erfolgen kann.“ Der Regelfall dürfe das aber nicht werden, so der Ehrenvorsitzende der Freiwilligen Feuerwehr Hersbruck weiter, „weil es sonst so weit kommen könnte, dass sich Arbeitgeber irgendwann davor hüten, ehrenamtliche Retter einzustellen.“

Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bayerische Landtag mit den Stimmen der CSU-Fraktion die gesetzlichen Freistellungsansprüche für ehrenamtliche Helfer der Gefahrenabwehr umfassend erweitert. „Damit unterstützen wir die Ehrenamtler, die im Notfall alles liegen und stehen lassen, um Leben zu retten“, so Dünkel.

Der heimische Landtagsabgeordnete verbindet die Verabschiedung des Gesetzes im Namen der CSU-Fraktion mit einem großen Lob an alle Ehrenamtlichen: „Jeder, der schon einmal in einer Notlage auf ehrenamtlich tätige Retter angewiesen war, weiß, wie wichtig dieses Engagement für unsere Gesellschaft ist. Herzlichen Dank an alle, die sich hier engagieren. Wir freuen uns, mit diesem Gesetz unserem Dank auch Ausdruck verleihen zu können.“