Der heimische Landtagsabgeordnete Norbert Dünkel (CSU) hat Forderung von Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) für die Beibehaltung eines traditionellen Steuerprivilegs für Sportvereine begrüßt. Hintergrund ist ein Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs, in dem diese Privilegien infrage gestellt werden. „Unsere Sportvereine erfüllen eine wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft, werden getragen vom Engagement vieler ehrenamtlichen Unterstützer und sollten deshalb nicht durch mehr Steuern belastet werden. Der Bund als Gesetzgeber muss hier schnell tätig werden“, so Dünkel.
Hintergrund ist die Tatsache, dass viele gemeinnützige Sportvereine neben dem eigentlichen Sportangebot auch andere Leistungen mit Bezug zum Sport anbieten. So werden von den Vereinen beispielsweise Sportgegenstände, wie Tennisschläger, vermietet. Für diese Dienstleistungen ist in Deutschland aufgrund einer EU-Richtlinie in der Vergangenheit keine Umsatzsteuer fällig geworden.
Im Urteil des Bundesfinanzhofs wird nun jedoch dargestellt, dass entgegen der bisher von den Finanzämtern geübten Praxis Angebote von Sportvereinen an ihre Mitglieder gegen allgemeine Mitgliedsbeiträge «steuerbar» sind. Sportvereine könnten also in Zukunft auf solche Leistungen eine Umsatzsteuer entrichten müssen. Durch eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes könnte dies jedoch vermieden werden.
Laut Füracker möchte sich die Staatsregierung genau dafür in Berlin einsetzen. Gespräche mit Bundesfinanzminister Lindner wurden bereits geführt. Norbert Dünkel, als Mitglied im Innenausschuss auch für Fragen des Sports zuständig, unterstützt dies ausdrücklich: „11.000 Sportvereine in Bayern stehen aktuell vor der Unsicherheit, Umsatzsteuer nachzahlen zu müssen. Wir dürfen unsere Sportvereine nun nicht alleine lassen, der Gesetzgeber muss eingreifen. Das Engagement der Vereine für unser Gemeinwohl muss auch in Zukunft steuerrechtlich anerkannt werden. Weder darf es zu Nachzahlungen noch zu mehr Abgaben kommen.“