Seit dem Krieg in der Ukraine ist das Thema Energiesicherheit in aller Munde. Für das Nürnberger Land kommt es dabei darauf an, die örtlichen Potenziale optimal zu nutzen. Hierzu gehört auch das seit 2011 stillgelegte Pumpspeicherkraftwerk in Happurg. Um sich über eine mögliche Wiederinbetriebnahme zu informieren, besuchten nun Landtagsabgeordneter Norbert Dünkel, Landrat Armin Kroder, Hersbrucks Bürgermeister Robert Ilg sowie die Minister Hubert Aiwanger und Thorsten Glauber die östliche Gemeinde im Landkreis.
Vertreter der Firma Uniper führten die Besucher über die Anlage. Ziel der Firma ist es, das Speicherkraftwerk im ersten Quartal des Jahres 2027 wieder in Betrieb zu nehmen. Hierzu wird der Antrag zum Planfeststellungsverfahren noch im laufenden Jahr eingereicht, so das mit der Sanierung der Anlage in ca. zwei Jahren begonnen werden kann.
MdL Norbert Dünkel erklärt dazu: „Kleine Wasserkraftanlagen leisten einen erheblichen Beitrag zur Stromproduktion. In Bayern sind bereits heute 4000 Anlagen aktiv, die ca. 350.000 Haushalte versorgen. Für einen wirkungsgleichen Ersatz wäre beispielsweise der Neubau von 170 Windrädern mit Stromspeichern erforderlich. Hieran zeigt sich, dass die Wasserkraft auch für uns im Nürnberger Land großes Potenzial hat. Nachdem das Pumpspeicherkraftwerk bereits von 1964 bis 2011 in Betrieb war, hoffe ich, dass wir bald wieder Strom aus Happurg beziehen können.“
Bayerische Wasserkraft darf nicht unter die Räder kommen
Auch das Bayerische Kabinett hat sich in seiner jüngsten Sitzung ebenfalls mit dem Thema Wasserkraft beschäftigt. Dabei hat der Ministerrat die Pläne der Bundesregierung zum Ökostrom-Ausbau kritisiert. Besonders kleine Wasserkraftanlagen sind hiervon negativ betroffen, da der Wasserkraft nicht den Status des „überragenden öffentlichen Interesses“ zugeordnet werden soll. Außerdem soll die EEG-Förderung für Kleinanlagen mit einer Leistung bis 500 kW gestrichen werden. Damit würde einerseits der Neubau von Wasserkraftanlagen unter 500 kW nicht mehr über das EEG gefördert. Andererseits wären auch die bestehenden Anlagen im Fall der Erhöhung ihres Leistungsvermögens von der EEG-Vergütung ausgeschlossen. Darüber hinaus werden Anlagenbetreiber unabhängig von der Anlagengröße mit unnötigen bürokratischen Pflichten überzogen. Bei Pflichtverletzungen droht ein Entzug der EEG-Förderung.
Änderungsantrag im Bundesrat