Das Bundeskabinett hat im letzten Jahr den Weg für den Moped-Führerschein mit 15 Jahren frei gemacht. Davon sollen besonders Jugendliche auf dem Land profitieren. Bayern hat hierzu nun eine Verordnung verabschiedet, die eine Prüfung im Einzelfall vorsieht. Das teilte der heimische Landtagsabgeordnete Norbert Dünkel (CSU), Mitglied im Innenausschuss des Landtags mit.
Demzufolge hat das Innenministerium nach langem Abwägen entschieden, eine pauschale Moped-Fahrerlaubnis ab 15 Jahren nicht einzuführen aber eine „großzügige“ Prüfung anzustreben. Der Nutzen eines Moped-Führerscheins ist nicht in allen Regionen Bayerns gleich ausgeprägt. Während der Bedarf in ländlichen Regionen wie dem Landkreis Nürnberger Land mit geringeren öffentlichen Verkehrsmitteln durchaus gegeben ist, ist das Nahverkehrsangebot in Städten und Verdichtungsräumen deutlich höher.
Beurteilung im Einzelfall
Der Freistaat Bayern hat sich deshalb für ein flexibles Angebot entschieden, um den mit einer Herabsetzung des Mindestalters auf 15 Jahre verbundenen Nutzen bei gleichzeitiger Wahrung der Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dazu wird in Zukunft unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten und der besonderen Umstände im Einzelfall beurteilt, ob der zu erwartende Gewinn an Mobilität die möglichen negativen Auswirkungen überwiegt. Jugendliche, die eine vorgezogene Fahrerlaubnis erhalten möchten, müssen daher zukünftig gegenüber der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde am Landratsamt nachweisen, dass ein entsprechender individueller Bedarf vorliegt und die Verkehrsreife gegeben ist.
„Gute Nachricht für den ländlichen Raum“