Norbert Dünkel (CSU): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie arm wäre doch Deutschland ohne das Ehrenamt in Bayern! Gäbe jeder Dritte von uns – so viele sind es nämlich – sein Engagement auf, würden sich die hochgeschätzte Hilfe, die Zuverlässigkeit, das Zwischenmenschliche, die soziale Wärme und unzählige Freizeitangebote in unserem Land auf ein Minimum reduzieren.
Ursprünglich war das Ehrenamt ein Zugeständnis des Staates an die Bevölkerung. Das finde ich sehr interessant. In Preußen wurde damals befürchtet, dass die Revolution in Frankreich auch nach Deutschland überschwappen könnte. Um dem vorzubeugen, gab die Regierung im Jahre 1808 einige kommunale Gestaltungskompetenzen an das Volk ab.
Zeitgleich entstanden die ersten Vereinsstrukturen, in denen sich die Bevölkerung im Privaten engagieren konnte. Viele unserer Rettungsorganisationen sind in dieser Zeit entstanden. Die Freiwilligen Feuerwehren waren als Erste dabei, andere Vereine folgten diesem Beispiel bald.
Rund 1,7 Millionen Menschen engagieren sich heute in Deutschland ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz. Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bilden das Rückgrat unseres Hilfeleistungs- und Notfallversorgungssystems in Deutschland. Den Freiwilligen gilt daher heute wiederum unser großer Dank und gilt unsere hohe Anerkennung. Mit der Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte setzt der Freistaat gemeinsam mit den Landkreisen und Städten auf Initiative der CSU-Landtagsfraktion ein besonderes Zeichen der Wertschätzung für einen jahrzehntelangen Einsatz im Ehrenamt. Allein bei den Feuerwehren leisten derzeit in Bayern 320.000 Frauen und Männer aktiven Dienst.
Rund 1,7 Millionen Menschen engagieren sich heute in Deutschland ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz. Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bilden das Rückgrat unseres Hilfeleistungs- und Notfallversorgungssystems in Deutschland. Den Freiwilligen gilt daher heute wiederum unser großer Dank und gilt unsere hohe Anerkennung. Mit der Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte setzt der Freistaat gemeinsam mit den Landkreisen und Städten auf Initiative der CSU-Landtagsfraktion ein besonderes Zeichen der Wertschätzung für einen jahrzehntelangen Einsatz im Ehrenamt. Allein bei den Feuerwehren leisten derzeit in Bayern 320.000 Frauen und Männer aktiven Dienst.
Mit der Stärkung der Nachwuchsarbeit der Gemeinden durch Kinderfeuerwehren ermöglicht der Landtag seit diesem Jahr auch die Bildung von Kindergruppen. Das ist ein ganz besonderes Signal; denn hier geht es darum, dass Kinder nicht sogleich aktiven Dienst leisten, sondern in pädagogischer Weise an das Thema Feuerwehr herangeführt werden und am aktiven Dienst, den sie vielleicht später in der Jugendfeuerwehr ausüben, Freude empfinden.
Außerdem haben wir mit einer Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes in Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband Bayern die Altersgrenze auf 65 Jahre angehoben. Es war ein dringender Wunsch vieler Kameradinnen und Kameraden im Alter von 63 Jahren und gesundheitlich aktiv, der Feuerwehr zur Verfügung zu stehen. Das ist eine gute Anpassung, die der nötigen Entwicklung standhält.
Liebe Margit Wild (SPD, Mitglied des Ausschusses für Bildung und Kultus) , sehr gut gefällt mir, dass wir im Bayerischen Feuerwehrgesetz auch das Thema Inklusion explizit verankert und somit Menschen mit Handicap – wenn auch nicht unter Vorliegen aller Voraussetzungen – die Möglichkeit eröffnet haben, am aktiven Dienst mitzuwirken. All dem wurde Rechnung getragen.
Um den ehrenamtlichen Einsatz zu unterstützen, hat der Landtag im März 2017 eine umfassende Erweiterung der Helferfreistellung beschlossen. Somit haben wir nach monatelangen intensiven Gesprächen mit den Landesverbänden der Rettungsdienste das Bayerische Katastrophenschutzgesetz mit der Maßgabe geändert, die gesetzlichen Freistellungsansprüche für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer umfassend auszudehnen. Dabei wurden die Anregungen aus den Verbänden intensiv berücksichtigt. Explizit möchte ich das Rote Kreuz erwähnen, weil es lange und federführend damit befasst war.
Die jetzt gesetzlich fundierte Lösung sichert die bestehende Leistungsfähigkeit der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr in Bayern sowie die wichtige und unverzichtbare Mitwirkung ehrenamtlicher Einsatzkräfte auch während ihrer regelmäßigen Arbeitszeit durch Lohnfortzahlungen bzw. durch Ersatz ihrer Verdienstausfälle und einsatzbedingten Sachschäden.
Wir können also sagen, dass auch das Jahr 2017 unter dem besonderen Vorzeichen stand, in Bayern das Ehrenamt zu stärken, zu unterstützen und es auch gesetzlich zu begleiten. Es wird also nicht nur davon geredet und gelobt. Das ist auch aus diesem Hause ein wichtiges Signal. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.