MdL Norbert Dünkel sieht unbegründete Kritik des Kreistags-Sozialausschusses

"3+2-Modell entfaltet integrationsfördernde Wirkung" - Wirtschaft begrüßt Regelung

20.12.2017

Nürnberger Land: Asylbewerber die während eines laufenden Asylverfahrens eine Berufsausbildung beginnen und deren Antrag schließlich abgelehnt wird, haben seit März 2016 die Möglichkeit, ihre meist dreijährige Ausbildung noch in Deutschland zu beenden. Anschließend erhalten sie die Erlaubnis weitere zwei Jahre im Betrieb zu arbeiten. Das 3+2 Modell bietet sowohl den Ausbildungsbetrieben als auch den Azubis Sicherheit und garantiert, dass angehende Bäcker, Schreiner und Gärtner ihre Ausbildung in der Regel abschließen können. Im Sozialausschuss des Kreistages wurde diese Regelung teilweise heftig kritisiert. Der heimische Landtagsabgeordnete Norbert Dünkel (CSU) hat sich daraufhin an das bayerische Innenministerium gewandt und um eine Stellungnahme gebeten. Fazit: Das 3+2 Modell ist „kein Rohrkrepierer!“ 

Während der Sitzung des Sozialausschusses wurden von einzelnen Mitgliedern vor allem die strengen Richtlinien dieser Regelung kritisiert. Unter anderem müssen die antragsstellenden Asylbewerber zweifelsfrei ihre Identität und einen Ausbildungsplatz nachweisen können. Zusätzlich dürfen sie nicht aus einem sicheren Herkunftsland stammen und müssen innerhalb vorgegebener Fristen ihren Antrag stellen. Im Landratsamt Nürnberger Land ist bisher nur ein einziger eingereicht worden. Dieser wurde abgelehnt. Landrat Armin Kroder (FW) sieht deshalb den jetzigen Rahmen als zu eng gefasst und stellt eine integrationshemmende Wirkung fest. 
 
Innenministerium widerspricht

Auf Anfrage des Landtagsabgeordneten Norbert Dünkel wies die Fachabteilung des Innenministeriums diesen Vorwurf nun ausdrücklich zurück. Laut Stellungnahme aus München bleibt es das oberste Ziel der bayerischen Staatsregierung, die Zuwanderung zu begrenzen und zugleich diejenigen die als Asylbewerber ein Bleiberecht erhalten haben, schnell und gut in die Gesellschafft zu integrieren. 
 
Es wird daher ganz entscheidend darauf hingewiesen, dass es bei der 3+2 Regelung nicht darum geht, abgelehnte Asylbewerber unter allen Umständen in den Arbeitsmarkt zu integrieren und damit praktisch eine Bleibeperspektive für alle zu ermöglichen. „Wenn ein Ausländer erst nach Ablehnung des Asylantrages eine Berufsausbildung aufnehmen möchte greift diese Regelung nicht, sondern die Aufenthaltsbeendigung der Migranten steht im Vordergrund“, so die Stellungnahme des Innenministeriums.  
 
Bei dem 3+2 Modell geht es einzig darum, Sicherheit für diejenigen Flüchtlinge zu gewährleisten, die bereits während des laufenden Asylverfahrens einen Ausbildungsvertrag unterschrieben haben. Damit erhalten auch die Betriebe die notwendige Garantie, dass deren Azubis für mindesten fünf Jahre bei ihnen arbeiten können. Dem Mangel an Fachkräften kann so begegnet werden. 
Die Wirtschaft begrüßt diese Regelung daher ausdrücklich. Bereits ein Jahr nach Inkrafttreten zeigt sich, dass das 3+2 Modell eine integrationsfördernde Wirkung entfaltet. In diesem Jahr konnte der Anteil der neu abgeschlossenen Lehrverträge von junge Asylbewerber auf 6,4 Prozent steigen. Das trotz des Erfolgs, so strenge Auflagen existieren „dient dem Ziel, einen möglichen Missbrauch zu verhindern und keine neuen Anreize für illegale Einreisen zu schaffen“, heißt es in einer Stellungnahme von MdL Norbert Dünkel.