Schausteller erhalten zusätzliche Unterstützung vom Freistaat

MdL Norbert Dünkel: „Eine wichtige Entscheidung, die auch unseren Marktkaufleuten im Nürnberger Land hilft.“

28.03.2022 | München / Nürnberger Land
In den vergangenen beiden Jahren blieben bei den Schaustellern corona-bedingt die Kassen leer. Die Hoffnungen ruhen nun auf diesem Jahr. Foto: Pixabay
In den vergangenen beiden Jahren blieben bei den Schaustellern corona-bedingt die Kassen leer. Die Hoffnungen ruhen nun auf diesem Jahr. Foto: Pixabay

Voller Hoffnung blicken die Schausteller in der Region auf die anstehenden Sommermonate. Nach der langen Durststrecke aufgrund der Corona-Pandemie möchten die Kommunen im Landkreis dieses Jahr wieder diverse Feste veranstalten. Die Eröffnung des Laufer Fischmarktes ist für die Branche daher ein positives Signal. Ein weiteres kam aus München: Bayern erweitert die Sonderhilfe Weihnachtsmärkte jetzt auch auf Volksfeste freut sich Landtagsabgeordneter Norbert Dünkel. Er hatte sich lange dafür eingesetzt. Damit werden künftig Marktkaufleute und Schausteller, die vom Verbot der Volksfeste betroffen waren, mit einem fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von monatlich 1.500 Euro unterstützt. 

Marktstandbetreiber, die wegen Absagen sowohl an Weihnachtsmärkten als auch an Volksfesten nicht ausstellen konnten, können den fiktiven Unternehmerlohn künftig zudem für zehn Monate beantragen, statt wie bisher nur für fünf. „Der Freistaat hilft damit einer bislang besonders von den infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen betroffenen Branche mit einer Förderung von bis zu 15.000 Euro. Sie wird zusätzlich zur Überbrückungshilfe des Bundes gewährt. Insgesamt stehen hierfür 40 Millionen Euro zur Verfügung“, erklärt Dünkel.

MdL Norbert Dünkel hat sich lange für eine weitere Unterstützung der Marktkaufleute stark gemacht. Umso mehr freut ihn nun die Entscheidung der Staatsregierung. Foto: Büro Dünkel

Jürgen Wild, Schaustellerurgestein aus Altensittenbach und Vorstandsmitglied des bayerischen Landesverbandes der Marktkaufleute und Schausteller, begrüßt die Entscheidung des bayerischen Ministerrates ausdrücklich. „Für die meisten meiner Kollegen ging es in den letzten beiden Jahren wirklich um die Existenz. Viele mussten auf ihre Altersreserven zurückgreifen und stehen jetzt blank da. Jeder Euro als Unterstützung ist da eine große Hilfe und zeigt auch die Wertschätzung gegenüber unserem Berufsstand“, so Wild.          

Unbürokratisches Verfahren

Vom Unternehmerlohn sollen laut Beschluss der Staatsregierung Soloselbständige, Kleinst- und Kleinunternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform profitieren können. Fördervoraussetzung ist hierbei ein Umsatzrückgang von 50 Prozent in mindestens fünf Monaten im Zeitraum Januar bis Oktober 2021.

Die Anträge sollen zudem möglichst unbürokratisch gestellt werden können: Außer der Reisegewerbekarte ist kein gesonderter Nachweis über die Vorbereitung oder Absage eines Volksfestes erforderlich. Die Antragstellung dieses neuen Programmteils erfolgt online wie bei der Sonderhilfe Weihnachtsmärkte und wird im April starten. Anträge können noch bis zum 31. Mai 2022 eingereicht werden.